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Pressemitteilung

Unterschriftenhürde zur Landtagswahl muss weiter gesenkt werden!

Offener Brief an den saarländischen Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, steht im März eine Landtagswahl an. Leider wird die Teilnahme für Parteien außerhalb des Landtags durch die gegenwärtige Pandemie stark erschwert. Zwar ist die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften von 300 auf 200 Unterschriften gesenkt worden. Diese Zahl ist allerdings immer noch recht hoch. Zur Teilnahme im ganzen Land bräuchte eine Partei also insgesamt 600 Unterschriften. Zudem ist momentan nicht davon auszugehen, dass die Situation in den kommenden Wochen einfacher wird. Gängige Methoden zum Sammeln von Unterschriften wie das Ansprechen von Personen in Fußgängerzonen oder das Klingeln an Haustüren sind dadurch erschwert, dass viele Menschen aktuell Kontaktaufnahmen meiden. Das führt dazu, dass wir mehr Menschen ansprechen müssen, obwohl gleichzeitig weniger Menschen in Fußgängerzonen anzutreffen sind. Auch Veranstaltungen, auf denen Unterschriften gesammelt werden können, können derzeit oft nur unter Auflagen durchgeführt werden. Weiterhin kommen zu solchen Veranstaltungen auch bei höherer erlaubter Zahl trotzdem oft weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer als vor der Pandemie. In den kommenden Wochen ist nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen. Stattdessen sieht es eher so aus, als würde die Situation noch schlimmer als im vergangenen Herbst und Winter.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg folgte im vergangenen Jahr dieser Argumentation und ordnete an, die Zahl der erforderlichen Unterschriften auf höchstens 50 Prozent der ursprünglichen Zahl zu senken. Eine nur geringfügige Senkung der Zahl sei nicht ausreichend. Wäre die Zahl nicht angepasst worden, hätte das das Recht auf Chancengleichheit kleiner Parteien verletzt (Aktenzeichen Az. 1 GR 101/20). Auch das Bundesverfassungsgericht empfahl dem Bundestag eine deutliche Senkung zur Bundestagswahl. Dieser senkte die erforderliche Zahl schließlich auf 25 Prozent. Auch der Landtag von Rheinland-Pfalz wählte diese Zahl für die Landtagswahl im März 2021. In Sachsen-Anhalt wurde die Zahl zur Landtagswahl im Juni 2021 auf 30 Prozent gesenkt. Diese Urteile der Gerichte und Handlungen der Landtage haben gezeigt, dass eine deutliche Senkung der Quoren notwendig ist.

Daher bitten wir Sie, die ursprüngliche Senkung noch einmal zu überdenken und die erforderliche Zahl auf 100 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis zu senken. Wir würden uns gerne den Weg über die Gerichte ersparen und wenden uns daher informell an Sie, um dieses Problem zu lösen.

Mit besten Grüßen

Die PARTEI Saar

bunt.saar

ÖDP Saar

Piratenpartei Saarland

Volt Saarland

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