Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Resümee zur Zurückweisung Wahlanfechtung Landtagswahl 2022

Der Landesverband Saarland der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zieht ein Resümee der Wahlanfechtung, die zwei ihrer Mitglieder im Frühjahr 2022 beim Landtag eingereicht hatten und die nun in der vergangenen Woche vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen wurde.

Auch wenn der Landesverband vom Ergebnis nicht allzu überrascht ist, bedauert er doch andererseits, dass sich das Gericht nicht zu einer mutigeren Entscheidung durchringen konnte.

Die Wahlprüfungsbeschwerde hatte unter anderem Bezug genommen auf den historisch hohen Anteil an Stimmen, die bei der letzten Landtagswahl an der 5%-Hürde scheiterten.

„Dass 22,3 Prozent aller Wählerinnen und Wählern von der politischen Willensbildung im Parlament ausgeschlossen wurden, ist ein wirkliches Problem, für das valide Lösungen gefunden werden müssen!", sagt Dr. Ulrich Honecker, 2. stellvertretender Landesvorsitzender der ÖDP. „Auch im Saarland ist die Gesellschaft bunter und diverser geworden; dem trägt dieses Urteil nicht wirklich Rechnung."

Die Beschwerdeführer hatten nicht die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde gefordert, sondern die gut begründete Einführung von Instrumenten zur besseren Abbildung des politischen Willens.

Bei der sogenannten Ersatzstimme bekommen alle Wähler/innen die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel neben der eigentlich bevorzugten Partei eine weitere Partei zu kennzeichnen, an die die Stimme fällt, wenn die Partei der ersten Wahl an der Sperrklausel scheitert.

Bedauerlich findet der ÖDP-Landesverband, dass der Verfassungsgerichtshof auf eine gerichtliche Anhörung verzichtet hat. Dort hätten die Beschwerdeführer ihre Argumentation nochmals erläutern und Missverständnisse ausräumen können.

Denn die Begründung der Zurückweisung durch das Landesverfassungsgericht ist in mehreren Punkten ungenau und teilweise in der Sache fraglich, wie Dr. Björn Benken vom Institut für Wahlrechtsreform in einem Kommentar aufgezeigt hat.

Geradezu kurios wird es, wenn das Gericht es offensichtlich als Zumutung ansieht, dass bei einer Änderung des Wahlsystems „eine handlungsfähige Landesregierung nur unter Bildung einer Koalition und unter Eingehung von Kompromissen hätte gebildet werden können".

Außerdem warnen die Verfassungsrichter davor, dass ein Ersatzstimmensystem die Möglichkeit eröffnen würde, „die Wahl zu einer ‚Abrechnung' mit den großen Parteien zu missbrauchen, da der Wähler gewiss sein könnte, dass er mit seiner (weiteren) Stimme in jedem Fall Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments nehmen könnte". Es sind Stellen wie diese, wo man sich fragt, ob das Gericht hier nicht seine neutrale Position verlässt und sich zum Fürsprecher der beiden größten Parteien macht.

„Die aktuelle politische Entwicklung in vielen – nicht nur den neuen – Bundesländern zeigt, dass Wählerinnen und Wählern mit radikalerem Protest reagieren. Hier droht große Gefahr, wenn die politischen Institutionen auf den gesellschaftlichen Wandel nicht angemessen reagieren und ein Wahlsystem etablieren, dass die Vielfalt in der Gesellschaft auch in den Parlamenten abzubilden vermag", so der 2. stellvertretende ÖDP Landesvorsitzende Dr. Honecker abschließend. „Im Saarland wurde eindeutig eine Chance auf mehr Demokratie und der nachhaltigen Glaubwürdigkeit des Parlaments als Repräsentant des Volkes verpasst.

Das Gericht weist am Ende sogar selbst darauf hin, dass der aktuelle Zustand nicht für immer Bestand haben muss. Vielmehr ist der Landtag in der Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Sperrklausel in ihrer jetzigen Form noch zu rechtfertigen ist!"







Zurück