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Pressemitteilung

Pyrrhussieg bei den Dual-Use Verhandlungen

Regime können Menschenrechte weiter missachten

(Brüssel, 11.11.2020) Die EU versteht sich als Wahrer der Menschenrechte in Europa und weltweit. Der alljährlich vergebene Sacharow-Preis durch das Europäische Parlament symbolisiert diesen Anspruch. Daher war es nur folgerichtig, mit der Dual-Use-Verordnung die Nutzung von Überwachungstechnik durch autoritäre Regime stark einzuschränken.

So sollte der Export von Überwachungstechnik an Staaten wie Iran, Syrien, Marokko und Ägypten verhindert oder stark eingeschränkt werden. Mit dieser Technik werden Regimegegner ausfindig gemacht und daraufhin gefoltert und ermordet. Dazu legte die EU-Kommission 2016 den Entwurf für die sog. „Dual-Use-Verordnung“ vor, die Exporte von Überwachungstechnik an undemokratische Regime einschränken sollte.

In erster Lesung konnte Professor Klaus Buchner (ÖDP) als zuständiger Berichterstatter im EU-Parlament in zähen Verhandlungen den Gesetzesvorschlag noch deutlich verbessern. Dem stimmte 2018 die überwältigende Mehrheit des Parlaments zu.

Der Ministerrat als zweite Kammer der Gesetzgebung, blockierte daraufhin jedoch lange die Verhandlungen, besonders Finnland mit der Firma Nokia und Schweden mit Ericsson und Axis.

Im Juli 2020 trat Klaus Buchner als Abgeordneter zurück. Nach seinem Rücktritt entzog jedoch die Grüne Fraktion der ÖDP das Mandat und übergab es an die tschechische Fraktionskollegin Markéta Gregorová, statt es – wie normalerweise üblich - der für die ÖDP nachrückenden Manuela Ripa zu überlassen. Entgegen der Zusage, die Verhandlungen im sogenannten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission gemeinsam zu gestalten, hat die junge tschechische Abgeordnete das Gesetz im Alleingang zu Ende gebracht.

Jetzt hat sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgenommen, die „Dual-Use-Verordnung“ auf Biegen und Brechen zu Ende zu bringen, um einen schnellen Erfolg zu erzielen. Das ist möglich, weil die Wünsche von Finnland, Schweden und vielen anderen Ländern vollständig berücksichtigt wurden, weil also eine Gesetzgebung entstand, die nur die uralten Techniken berücksichtigt und den Export von modernen Überwachungssystemen kaum noch einschränkt.

Damit wurden elementare Menschenrechte dem Profit einiger weniger Firmen geopfert.
Die EU hat z.B. Sanktionen gegen den Iran verhängt, weil er äußerst brutal gegen Regimekritiker vorgeht. Aber die EU verdient gut dabei, weil sie ihm die Instrumente für die Ergreifung der Opfer mit hohem Profit liefert.

Wenn Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen nunmehr von einem Erfolg sprechen, dann bezieht sich dieser lediglich auf Uralt-Technologien, die ohnehin kaum zum Einsatz kommen. In den Verhandlungen wurde die Substanz dem schnellen Erfolg geopfert. Die betroffenen Regimegegner hätten auf mehr Unterstützung für Leib und Leben gehofft. Es ist daher allemal ein Pyrrhussieg, der die wesentlichen Schutzkriterien nicht garantieren kann.

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