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Pressemitteilung

ÖDP Saar – Forderung nach einer Überarbeitung der Parkgebühren Verordnung als weiteres Mittel zur Bremsung des Autowahns

ÖDP Saar – Forderung nach einer Überarbeitung der ParkgebührenVerordnung als weiteres Mittel zur Bremsung des Autowahns

Das Saarland belegt, wie jüngst in den Medien berichtet, über die höchste Kfz-Dichte aller  Bundesländer (658, Stichtag 01.01.2022). Das Saarland ist damit ungebrochen ein „Autoland“. Um die dringend notwendige Energiewende zum Klimaschutz zu erzielen, muss auch der Verkehrssektor einen spürbaren Beitrag zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen leisten. Daher sollte jedes Steuerungsinstrument, das die Verkehrswende unterstützt, in Betracht gezogen werden. Dazu zählt auch die kommunale Erhebung von Parkgebühren. Bis 2021 konnte hierfür nur eine undifferenzierte Parkgebühr zwischen 10€ und 30€ erhoben werden. Seit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes 2021 und der Erweiterung des §6a um den Absatz (5a), der es erlaubt „die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen“ zu berücksichtigen, können deutlich höhere Parkgebühren durch die Kommunen erhoben werden, wenn das Land diese Aufgabe an die Kommunen weitergibt. Dazu müsste im Saarland vom Landtag die Parkgebühren-Verordnung (PGebVO) von 1991 z.B. nach dem Muster von Baden-Württemberg erweitert werden. Nach der Parkgebührenverordnung (ParkgebVO) von 2021 (§1 (2) ) können „gestaffelte Gebühren differenziert insbesondere nach folgenden Kriterien festgelegt werden:

1. die Größe des parkenden Fahrzeugs,

2. die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder Halter,

3. die Lage der Parkmöglichkeit,

4. das Vorliegen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen gemäß § 46 Absatz Nummer 11 der Straßenverkehrs-Ordnung.“

Die Deutsche Umwelthilfe hat 2022 eine Befragung der Bundesländer vorgenommen und kommt im Saarland zu der Schlussfolgerung: „Alle größeren Städte im Saarland wie beispielsweise Neunkirchen, Homburg oder Völklingen haben Anwohnerparkzonen in Stadtteilen mit hohem Parkdruck und könnten daher von einer Anpassung der Gebührenregelung profitieren.“ 

Städte wie Freiburg oder Tübingen haben aufbauend auf der Landesregelung in Baden-Württemberg eigene Regelungen für die Erhebung von Parkgebühren erlassen, die auf die oben aufgeführten Differenzierungsmöglichkeiten, insb. auch der Größe des Kfz, zurückgreifen. Die Freiburger Regelung wurde zwar in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hinsichtlich der wenig differenzierten Größeneinteilung, nicht aber wegen der Gebührenhöhe als rechtlich unwirksam beurteilt. 

Hier könnte die Größenklassendifferenzierung nach dem Projekt „Feinmobilität“ auf Eignung geprüft werden (www.feinmobilitaet.de). Darin werden Fahrzeuge in Größenklassen von XS bis XXL eingestuft, je nach ihrer Raumnahme eingeteilt.

Die ÖDP Saar fordert die Landesregierung auf die Parkgebührenordnung an den neuen §6a (5a) umgehend anzupassen und so den Kommunen mehr Spielraum zu geben den knappen Parkraum auch angemessen in Wert zu setzen und dadurch finanzielle Mittel zu generieren, die die Kommunen zum Ausbau des ÖPNV nutzen sollten. Diese Änderung könnte sich aber auch weitergehend auf die Nachfrage der Kfz derart auswirken, dass entweder a) der Bedarf eines Kfz oder b) auch die Größe des Kfz bei Mobilitätsfragen stärker in den Vordergrund treten und dadurch ggf. weniger oder kleinere Kfz mit einem geringeren Ressourcenverbrauch den Vorzug erhalten. Die ÖDP Saar fordert daher das Größenklassenkonzept „Feinmobilität“ auf Eignung zu prüfen und in der Differenzierung der Parkgebühren eine Familienkomponente derart zu berücksichtigen, dass beispielsweise die Anzahl der in einem Haushalt wohnenden Kinder sich relativierend auswirkt.

ÖDP Saar: Weniger Autos heißt mehr Platz für Menschen 

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