Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Bedauerliche Entscheidung des Gemeinderats Riegelsberg gegen Fahrradstreifen

Abbildung 1: Beginn des "Absoluten Halteverbots"

Abbildung 1: Beginn des "Absoluten Halteverbots"

Eigentlich befand sich die Gemeinde Riegelsberg auf einem guten Weg bzgl. der Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer. Im letzten Jahr wurde ein Radverkehrskonzept erstellt, mit Bürgerbeteiligung. Das Radverkehrskonzept ist auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und zur Zielsetzung heißt es:

  • mehr Menschen motivieren, das Fahrrad zu nutzen
  • das Fahrrad soll einen wichtigen Beitrag zur CO²-Senkung im Verkehrssektor leisten
  • Reduktion der Verkehrslast in der Kommune
  • Erhöhung der objektiven und subjektiven verkehrlichen Sicherheit für alle Radfahrenden im Alltag sowie touristischen und Freizeitradverkehrs
  • Verbesserung der Durchgängigkeit des Radwegenetzes

Nun hat der Riegelsberger Gemeinderat einstimmig, bei Enthaltung der Grünen, sich gegen die Ausweisung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens auf der B268 ausgesprochen. Diese Maßnahme ist mit Priorität 1 und einem hohen Nutzen Teil des Radverkehrskonzeptes. Auch wenn es sich nur um eine Strecke von ca. 450m handelt, so betrifft sie doch einen Abschnitt, dessen Nutzung bei Radfahrern einem Spießrutenlauf gleichkommt. Radfahrer werden ohne den gebotenen Mindestabstand überholt, müssen zwischen Gleisen und im absoluten Halteverbot stehenden Fahrzeugen sich bergauf schlängeln. Vorteilhaft wäre es sicher auch gewesen zusätzlich zum Fahrradschutzstreifen auch die Höchstgeschwindigkeit durch Tempo 30 zu reduzieren. Durch den Fahrradschutzstreifen wäre zumindest die Wahrnehmung des Radverkehrs und dessen gleichberechtigte Existenz im Straßenverkehr deutlich unterstrichen worden (siehe Zielsetzung: Erhöhung der objektiven und subjektiven verkehrlichen Sicherheit für alle Radfahrenden). Häufiges Gegenargument für die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen ist, dass die Autos nicht mehr am Fahrbahnrand geparkt werden können. Dies würde hier nicht zutreffen, da ohnehin ein absolutes Halteverbot entlang des Abschnitts gilt. In der Praxis wird dies natürlich nur wenig beachtet und vor allem, trotz nächster Nähe zum Ordnungsamt offenbar nicht nachhaltig genug geahndet. Die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens hätte jedoch zur Folge, dass verkehrswidriges Halten dort nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern im Falle einer Behinderung auch mit einem Punkt geahndet werden kann. D.h. letztlich wird durch diese Entscheidung weiterhin stillschweigend das Falschparken und die Behinderung der Radfahrer weiterhin in Kauf genommen.

Insbesondere die Gruppe der Alltagsradfahrer ist von dieser Entscheidung betroffen. Diese Radfahrergruppe kann eben keine oder nur bedingt Umfahrungen hinnehmen, da sie u.a. zu Geschäften, Büros oder Praxen müssen, die sich entlang der Strecke befinden. Bei dem lokalen Kontext handelt es sich um ein überörtliches Versorgungszentrum, dessen Erreichbarkeit im derzeitigen Zustand der Verkehrsführung für Radfahrer nur unter Hinnahme einer erhöhten persönlichen Gefährdung gegeben ist. Von daher ist es eher ein schlechter Witz, wenn man gegen den Fahrradstreifen votiert mit dem Hinweis auf Umfahrungen, wie im Zeitungsbericht der Saarbrücker Zeitung vom 28.06.2023 (C7, Regionalverband) geschildert.

Darüber hinaus ist das überörtliche Signal frappierend, da sich andere Kommunen entlang der B268 nun auf diese Entscheidung berufen werden und lieber (weiterhin) nur wenig tun werden für den Alltagsradverkehr bzw. diesen weiterhin als Randerscheinung abstempeln wollen. Das Modell „Lebacher Landstraße“ der B268 in Saarbrücken (Tempo 30 und Fahrradschutzstreifen) hätte in Riegelsberg fortgesetzt werden können, bzw. muss fortgesetzt werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch in den anschließenden Kommunen wie Heusweiler und Lebach….

Enttäuschend ist das Abstimmungsverhalten der Grünen durch Enthaltung. Klare Signale und Bekenntnisse zur Energie- und Verkehrswende sehen anders aus.

Die ÖDP Saar fordert sowohl das Land, die Landkreise aber auch die Kommunen im Saarland auf mehr für die nachhaltige Verbesserung des Radverkehrs, insbesondere des Alltagsradverkehrs, zu tun. Gerade in der Stärkung des Alltagsradverkehrs liegt ein wichtiger Schlüssel zur dringend notwendigen und längst überfälligen Verkehrs- und Energiewende. Es gilt die einfache Wirkungskette:

Mehr Radverkehr = Weniger Autos = Weniger Verbrauch an fossilen Brennstoffen und Ressourcen = Mehr Klimaschutz.

 

Abbildung 2: Zum Aufnahmezeitpunkt standen fünf Autos im "Absoluten Halteverbot"

Abbildung 2: Zum Aufnahmezeitpunkt standen fünf Autos im "Absoluten Halteverbot"

Abbildung 3: Radfahrer werden durch verkehrswidriges Parken zwischen die Autos und den Gleiskörper gedrängt.

Abbildung 3: Radfahrer werden durch verkehrswidriges Parken zwischen die Autos und den Gleiskörper gedrängt.

Zurück