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Pressemitteilung

180 Stadttauben droht der Hungertod in der Saarbrücker City - ÖDP Saar fordert tierschutzkonforme Maßnahmen

In der Saarbrücker Innenstadt droht laut Tierschützern rund 180 Stadttauben der Hungertod, da eines der betreuten Taubenhäuser entfernt worden ist. Seit letztem Wochenende haben ca. 180 Stadttauben keinen Zugang mehr zu ihrem gewohnten Futterplatz und besiedeln Dächer und Simse in der Umgebung Sulzbachstraße.

180 Stadttauben droht der Hungertod in der Saarbrücker City - ÖDP Saar fordert tierschutzkonforme Maßnahmen

 

Die Stadtverwaltung hatte die Bitte der erfahrenen Taubenschützer des Vereins Stadttauben Saarbrücken, an der Umsiedelung an einen anderen Standort mitzuwirken, abgeschlagen. Stattdessen wurde eine Firma beauftragt. Das aktuelle Ergebnis der Umsiedelungsaktion sorgt bei den Taubenschützern für Unmut und Entsetzen. Ihr Fazit: Bereits in der Anfangsphase der Umsiedelung wurde das Ziel zum Nachteil der Tiere verfehlt.

 

Die Hintergründe der Krise:

  • Private Betreiber (wie der Parkhausbetreiber Q-Park) planen die Entfernung von Taubenschlägen. Ein geordneter Ersatzplan zur Umsiedelung seitens der Stadtverwaltung fehlt bislang. 
  • In Saarbrücken gilt ein generelles Verbot, Tauben im Stadtgebiet zu füttern (§ 11 PolVO). Verstöße können mit Bußgeldern von 60 Euro bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Durch die Kombination aus dem Abriss betreuter Schläge und dem strikten Fütterungsverbot bricht für die Tiere die einzige kontrollierte und artgerechte Nahrungsquelle weg. Da Stadttauben rechtlich als Nachkommen von Haustieren gelten, sind sie auf menschliche Obhut und Hilfe angewiesen.
  • Die ÖDP Saar fordert die temporäre und lokale Aussetzung des Fütterungsverbotes und die Einrichtung einer betreuten Futterstelle im Rahmen der tierschutzrechtlichen Nothilfe. Eine solche Notfütterung und Nottränkung ist dringend geboten um die Tiere vor dem Aushungern und der Verelendung zu schützen. 
  • Das Aushungern widerspricht zudem dem öffentlichen Interesse einer kontrollierten und tierschutzkonformen Geburtenkontrolle der lokalen Stadttaubenpopulation durch gezielten und permanenten Eieraustausch in betreuten Taubenhäusern. Es kann und darf also nicht im Interesse der Stadt, sowie des LAV und des Umweltministeriums als zuständige Landesbehörden sein, den momentanen Zustand beizubehalten und die Stadttauben wild brüten zulassen und somit sehenden Auges einen "hausgemachten Taubenhotspot" zum Nachteil von Mensch und Taube sowie der Stadthygiene zuzulassen.
  • Auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz !

 

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