Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Tauben in unseren Städten - wir brauchen Taubenhäuser!

1) Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen." (Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20) Sie sind also keine Wildtiere. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.

Biologen gehen davon aus, dass Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf. Dies führt aber zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt.

Fazit: Stadttauben in Taubenhäusern verbringen 80% ihrer Lebenszeit in ihren Brutregalen und setzen dort den Kot ab, der problemlos entsorgt werden kann. Die Population kann dort tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden.

2) "Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.

Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.

Stadttauben sind nicht in den Schädlingsverordnungen der Länder aufgenommen, da sie nicht als Schädlinge eingestuft werden.

Fazit: Stadttauben sind keine Krankheitsüberträger (Zoonosen sind äußerst selten). Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.

Firmen, die Vergrämungsartikel zur Taubenabwehr herstellen, fördern bewusst die Angst vor Tauben unter den Bürgern, weil damit ein profitables Geschäft zu machen ist.

3) "Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)

Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.

Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie. Urbane Lebendigkeit bevorzugt sie.

Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

Fazit: Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.

4) Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz! (Quelle: § 1 Tierschutzgesetz)

Übrigens:
Die selektive Brieftaubenzucht verlangt den Tieren auf ihren Wettflügen enorme Leistungen ab, die sie an den Rand ihrer Kräfte bringen. Viele Reisetauben sterben an den Strapazen dieser Distanzflüge. Die Züchter haben sich das exzellente Heimfindevermögen der Tiere zu Nutze gemacht.

Etliche Reisetauben landen entkräftet in den Städten und tragen somit zur Vermehrung der dortigen Stadttaubenpopulation bei.

Mieten Sie bitte keine Hochzeitstauben für traditionelle Bräuche. Diese reinweißen Tauben haben kein Heimfindevermögen. Viele Tiere verenden nach ihrem Auflassen.

Tragen Sie dazu bei, den Stadttauben ein besseres Image zu verschaffen und Vorurteilen entgegenzutreten - für ein friedliches Miteinander! Wir Menschen haben schließlich diese Tiergattung in unsere Städte verbannt.
Die Verantwortung liegt sprichwörtlich in unseren Händen.

Mehr Infos:

https://www.strassentaube-und-stadtleben.de/…/wissenschaft…/

https://stadttauben-saarbruecken.jimdofree.com/

Zurück