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Pressemitteilung

ÖDP Saar fordert zeitnahe Einführung eines Erziehungs- und Pflegegehalts

In diesen Tagen wird die erste Rate des Corona-Bedingten Kinderbonus ausgezahlt. Und auch, wenn sicherlich jede finanzielle Hilfe für Familien in diesen Zeiten grundsätzlich zu begrüßen ist, so drängt sich der stellvertretenden Landesvorsitzenden der ÖDP Saar, Katharina Molitor, dennoch die Frage auf: Wieviel kann ein einmaliger und relativ kleiner Betrag die systeminhärente Ungerechtigkeit gegenüber Familien denn überhaupt wettmachen?

Die eindeutige Antwort muss heißen: Natürlich so gut wie gar nicht! Unser über Jahrzehnte zementiertes Rentensystem belohnt nach wie vor alle, die weder Erziehungsarbeit noch Pflegearbeit selbst leisten und stattdessen Vollzeit sozialversicherungs-relevanter Arbeit nachgehen können. Sehr kleine Kinder und ältere Familienmitglieder werden viel zu oft aus materiellen Zwängen heraus zur Fremdbetreuung abgegeben, selbst wenn das nicht der priorisierte Lebensentwurf der jeweiligen Familie ist. Der Einsatz für die Zukunft unserer Gesellschaft, den speziell die intensive, liebevolle Erziehungsarbeit darstellt, wird momentan durch die später viel wahrscheinlichere Altersarmut eher bestraft, als belohnt.

Für die ÖDP Saar steht schon lange fest, dass es einer Leistung des Staates bedarf, die Familien nicht nur behelfsmäßig unterstützt, sondern gerecht für diese Leistung entlohnt. Sie fordert daher jetzt den Einstieg in ein bezahltes und sozialversicherungspflichtiges Erziehungs- und Pflegegehalt. Dadurch bekommen die Eltern z.B. echte Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder ganz oder teilweise selbst zu Hause betreuen möchten oder in Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippe, Hort) mit anteiliger Abführung ihres Erziehungsgehalts. Wir stehen für Verbesserung von Teilzeitarbeit für Eltern und von Betreuungsangeboten in vorschulischen und schulischen Einrichtungen.

Das Erziehungsgehalt wird zu Einsparungen bei bisherigen Transferleistungen, insbesondere an Alleinerziehende oder an Mehr-Kinder-Familien führen (ALG I, ALG II, Wohngeld). Das Erziehungsgehalt wird ebenso die Diskriminierung von kinderreichen Familien und von Eltern in der Ausbildung bei der Bemessung des bisherigen Elterngeldes beenden.

Ebenso wie die Erziehungstätigkeiten, sind auch die Pflegetätigkeiten insbesondere im Familienbereich als Leistungen für das Allgemeinwohl anzuerkennen. Häusliche Pflegearbeit vermeidet eine teure und oft unerwünschte stationäre Unterbringung. Diese Tätigkeiten sind daher wie herkömmliche Erwerbsarbeit zu behandeln.

Deshalb fordert die ÖDP ein Pflegegehalt für diejenigen, die Angehörige zu Hause betreuen. Die Gewährung von Pflegegehalt ist abhängig zu machen vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und vom Pflegeaufwand, nicht aber von der Art der Betreuung (häusliche Betreuung/Heimunterbringung). Die menschliche Belastung der Pflegenden muss stärker berücksichtigt werden. Zuwendung und Pflege kosten Zeit.

Für uns als ÖDP gilt: Kindeswohl und Elternrecht, Erziehungsarbeit und Pflegearbeit bedürfen besonderer Sorgfalt. Sie sollen nicht sachfremden Interessen, auch nicht denen der Wirtschaft, untergeordnet werden. Die Wächterfunktion des Staates muss gewährleistet sein, um Missbrauch vorzubeugen.

 

 

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