Stadtplanung und Kommunalpolitik

Die ÖDP arbeitet mit über 400 kommunalen Mandaten erfolgreich für die Interessen der Menschen vor Ort. Doch viele Themen werden von der Bundesebene beeinflusst. Hier finden Sie einen Ausschnitt grundsätzlicher Positionen zu den Themenfeldern nachhaltige Stadtplanung und zur Abfallwirtschaft.

ÖDP Forderungen für Stadtplanung und Kommunalpolitik

Dezentrale Strukturen

 
Die Integration von Städten und Dörfern in ihr ökologisches Umfeld sowie die Einschränkung des Landschaftsverbrauchs sind daher vorrangige Ziele ökologischer Politik. Dem ländlichen Raum müssen gezielt durch staatliche und private Maßnahmen neue Infrastruktur sowie Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen zugeführt werden. Dies entspricht auch dem Ziel der ÖDP, Strukturen zu dezentralisieren.

 

Flächenverbrauch

 
Reduzierung des derzeitigen täglichen Flächenverbrauchs durch Neubauten um mindestens 75 %. Förderung einer ökologisch orientierten Raumordnung und Landschaftsplanung, vermehrte Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biotopvernetzung. Einführung einer Flächenversiegelungsabgabe in angemessener Höhe für alle – auch für Bund, Länder und Kommunen –, die Land ohne „Flächenrecycling“ für Baumaßnahmen verbrauchen.

 

Ökologisches Bauen

 
Ökologisches Bauen in Niedrigenergiebauweise unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen und gesunder Baustoffe setzt sich aufgrund der höheren Energiepreise durch.
Neubauten und Neubaugebiete wollen wir schon in der Bauleitplanung als Ökosiedlungen mit Niedrigenergiehäusern, mit Nutzung erneuerbarer Energiequellen, dezentraler Energieversorgung, Verwendung gesunder Baustoffe und Regenwassernutzung konzipieren. Kompakte Gebäudegruppen sollen nahe liegende, zusammenhängende Grünzonen, Begegnungsorte, Spielflächen für Kinder, Gaststätten und Läden für den täglichen Bedarf statt vieler kleiner Grünflächen bekommen.

 

Siedlungstätigkeiten

 
Im Bereich der Siedlungstätigkeit und des Städtebaus reichen rein marktwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nicht aus. Vielmehr spielen bei allen Bau- und Siedlungsvorhaben auch politische Ziele, Vorgaben in Raumordnungs- und Entwicklungsplänen sowie Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle.
In Bundesgesetzen müssen menschen- und umweltgerechte Bauvorschriften vorgegeben werden.
Notwendiger Wohnraum wird durch Schließen von Baulücken, Nutzung von ehemaligen militärischen Liegenschaften, Sanierung von leer stehendem Wohnraum, Altbausanierung und Dachgeschossausbauten gewonnen.
Der Rückbau von ungenutzten Verkehrs- und Siedlungsflächen ist zu fördern.

 

Ausgleichsmaßnahmen

 
Die Verpflichtungen zu Ausgleichsmaßnahmen müssen streng kontrolliert werden. Die Ausgleichsflächen müssen in räumlichem Zusammenhang zu den Bauvorhaben stehen.

 

Siedlungsentwicklung

 
Mittelfristig wollen wir Wohn-, Arbeits- und Erholungsräume im Rahmen von Entwicklungsplänen zum ökologischen Städteumbau enger miteinander verzahnen, so dass Verkehr, Energieverbrauch und Umweltverschmutzung vermieden werden. Davon werden nicht zuletzt Kinder sowie ältere und behinderte Menschen profitieren, deren Bedürfnisse wir verstärkt berücksichtigen wollen. Zugunsten kurzer Behördenwege wollen wir Zweigstellen staatlicher Verwaltungen und Institutionen auch in so genannten strukturschwachen Räumen erhalten oder neu schaffen.
Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen wollen wir auf das absolut notwendige Maß beschränken, um weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.

 

Stadtsanierung

 
Menschengerechte, kulturerhaltende und naturnahe Alt- und Kleinstadtsanierungen sollen die Innenstädte wieder als Wohnplätze attraktiv machen. So wird zusätzlicher, wertvoller Wohnraum geschaffen, ohne Neubaugebiete an den Stadtgrenzen ausweisen zu müssen. Fördermittel des Bundes sind zur Sanierung der zahlreichen leer stehenden Wohnungen in den neuen Bundesländern erforderlich, sofern ein Bedarf dafür besteht. Insbesondere die Plattenbauten bedürfen dringend einer ökologischen Sanierung (z.B. Wärmedämmung, effiziente Energieversorgung).

 

Baugesetzbuch

 
Das Baugesetzbuch (BauGB) wollen wir so gestalten, dass die Kommunen verpflichtet werden, Vorrangflächen für Windenergie, dezentrale Energieversorgung mit Wärme-Kraft-Kopplung und Regenwassernutzung auszuweisen.

 

Wohnungsbau

 
Wohnungsbau und Schaffung von Wohnungseigentum bedürfen auch weiterhin der staatlichen Förderung. Diese staatliche Förderung ist aber gleichermaßen an ökologische wie soziale Bedingungen zu knüpfen, die von Einzeleigentümern wie von Wohnungsbaugenossenschaften zu erfüllen sind. Dazu gehören:
• in Ostwest-Zeilen verdichtete Bauweise,
• Wohnungen auf der Südseite,
• Infrastruktur auf der Nordseite,
• terrassierte Südseiten fangen Sonnenenergie ein und bieten privaten Freiraum,
• geparkt wird in Tiefgaragen,
• Wohnzeilen werden durch Tunnel verbunden,
• Rad- und Fußwege werden 2-spurig ausgeführt und dienen so zugleich als Rettungswege,
• Garten- und Naturstreifen werden zwischen den Zeilen angelegt,
• die Bauleitplanung richtet sich auf den ÖPNV aus.

 

Konversion militärischer Liegenschaften

 
Ehemalige militärische Liegenschaften wollen wir sanieren und entsprechend ihrer Potentiale in die Bauleit- und Landschaftsplanung integrieren.

 

Gewerbegebiete

 
Gewerbegebiete, Einkaufszentren und landwirtschaftliche Neubauten mitten in der grünen Landschaft lehnen wir ab. Die Belange des gewachsenen Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung haben Vorrang.

 

Denkmalschutz

 
Im Rahmen der Bauleitplanung wollen wir verstärkt die Belange des Denkmalschutzes beachtet sehen. Der Unterversorgung der Denkmalschutzbehörden ist seitens des Bundes durch neue Förderprogramme zu begegnen.

 

Abfallwirtschaft

 
Auch wegen der damit verbundenen Energieverschwendung hat die Müllverbrennung in einer ökologischen Abfallwirtschaft keinen Platz. Wir streben eine selektive Abfallwirtschaft nach folgenden Grundsätzen an:
1. Abfallvermeidung,
2. Abfallentgiftung,
3. Abfallverwertung,
4. sichere Deponierung des Restmülls, möglichst auf Monodeponien (Deponien für je einen Abfallstoff) zur späteren Wiederaufarbeitung.

 

Pfandpflicht

 
Generelle Pfandpflicht für mehrwegfähige Verpackungsarten. Rücknahme- sowie Pfandpflicht für alle nicht mehrwegfähige Behälter und Gebrauchsgegenstände. Rückgabe über das Geschäft an den Hersteller oder Importeur, der für eine stoffliche Wiederverwertung (keine Verbrennung und kein Export) zu sorgen hat.

 

Mehrweggebot

 
Generelle Kennzeichnungspflicht für alle Materialien zur Verbesserung der Wiederverwertbarkeit. Mehrweggebot für alle mehrwegfähigen Verpackungsarten unter Vorrang von Systemen mit hoher Umlaufzahl. Verpflichtung aller Einkaufsmärkte zum Angebot von Mehrwegsystemen. Einführung eines EU-einheitlichen Standard-Mehrwegbehältersatzes für die meisten Artikel des täglichen Bedarfs. Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie mit dem Ziel, regionale, umweltverträgliche Vermarktung zu fördern.

 

Umweltschädliche Substanzen

 
Verbot besonders umweltschädlicher Substanzen, z.B. PVC. Umstellung oder Verbot von Produktionsverfahren, die unverwertbaren Giftmüll erzeugen.

 

Abfallgesetze

 
Ausrichtung des Bundesabfallgesetzes und der TASI (Technische Anleitung Siedlungsabfall) nach ökologischen Kriterien.

 

Biologisch-Mechanischen Anlagen (BMA)

 
„Kalte Behandlung“ des Restmülls in Biologisch-Mechanischen Anlagen (BMA). Diese sind praktisch einsatzreif und haben deutliche wirtschaftliche wie ökologische Vorteile gegenüber der Müllverbrennung und den neueren Schwelbrennanlagen.

 

Kryorecycling

 
Förderung von innovativen Methoden in der Abfallwirtschaft, wie z.B. Kryorecycling.

 

Müllverbrennung

 
Kein weiterer Bau von Müllverbrennungsanlagen, denn Müllverbrennung ist ökologisch sinnlos, teuer und schadet Umwelt wie Gesundheit. Die bestehenden Anlagen sind laufend mit der besten Filtertechnik auszustatten. Hierzu ist das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. die TA Luft zu ändern. Keine Müllverbrennung in Industrieöfen.

 

Abfallexport

 
Abfallüberwachung und -kartierung auf deutscher und europäischer Ebene. Verbot von Müllexporten, insbesondere in Entwicklungsländer. Klare Abgrenzung der Begriffe „Wertstoff' und „Abfall“ zur Verhinderung der Verschiebung von als Wirtschaftsgut getarntem Müll.