Landwirtschaft und Gentechnik

Langfristiges Ziel der ÖDP ist eine nachhaltige Landwirtschaft, die weit über die heutigen Vorgaben einer „ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ hinausgeht. Sie erfordert eine extensive Bewirtschaftungsweise, die nicht ausschließlich auf eine optimale Nutzung von Boden und Tieren gerichtet ist. Weil aber der ökologische Landbau die nachhaltigste Form bäuerlicher Landwirtschaft darstellt, ist diese bewährte Anbaumethode besonders förderungswürdig. Dazu gehört für die ÖDP aber auch die gentechnikfreie Landwirtschaft.

ÖDP-Forderungen für Landwirtschaft und Gentechnik

Bäuerliche Landwirtschaft

 
Langfristiges Ziel der ÖDP ist eine nachhaltige Landwirtschaft. die weit über die heutigen Vorgaben einer „ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ hinausgeht. Sie erfordert eine extensive Bewirtschaftungsweise, die nicht ausschließlich auf eine optimale Nutzung von Boden und Tieren gerichtet ist. Weil aber der ökologische Landbau die nachhaltigste Form bäuerlicher Landwirtschaft darstellt, ist diese bewährte Anbaumethode besonders förderungswürdig.

 

Bodenbearbeitung

 
Zu einer ökologischen Landwirtschaft gehören auch eine nachhaltige Bodenbearbeitung, maßvolle organische Düngung, Verzicht auf Kunstdünger und synthetische Biozide sowie zahlreiche weitere Maßnahmen wie Auswahl der Pflanzenarten und -sorten (nach Standort), Untersaaten, Zwischenfrüchte und angepasste Fruchtfolgen.

 

Lebensmittel und Ernährung

 
Lebensmittel sollen dezentral erzeugt wie auch vermarktet werden, damit feste regionale Wirtschaftskreisläufe entstehen können und die Abhängigkeit von Großkonzernen abnimmt. Das Höfesterben muss auch deshalb gestoppt werden, weil kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe am ehesten in der Lage sind, ökologische und regionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Aufklärung der Bevölkerung mit dem Ziel einer vollwertigen Ernährung, insbesondere einer Verringerung des Fleischverbrauchs.

 

Landwirtschaftsschulen

 
Der Staat hat die Aufgabe, die ökologische Ausrichtung von Landwirtschaftsschulen und die Beratung zur ökologischen Lebensmittelproduktion zu fördern und zu unterstützen. Schadstoffkontrollen für Erzeugerbetriebe sind kostenlos einzurichten mit dem Ziel einer Anerkennung beanstandungsfreier Betriebe, die dann berechtigt sind, ihre Produkte als kontrolliert biologische Erzeugnisse zu bezeichnen.
Auf- und Ausbau von Lehrstühlen für den ökologischen Landbau.

 

Aufgaben der Landwirte

 
Wir achten die Landwirte nicht nur als Lebensmittelproduzenten sondern auch als Energielieferanten und vor allem als Kulturträger und Landschaftspfleger.

 

Exportsubvensitionen

 
Abschaffung der Exportsubventionen wegen ihres Anreizes zur Überproduktion — ersatzweise neues Modell der Landwirtschaftsförderung.

 

Flächenstilllegungsprogramm

 
Abschaffung des Flächenstilllegungsprogramms.

 

Handelsgüteklassen

 
Abschaffung der derzeit gültigen Handelsgüteklassen, weil sie zu einem erhöhten Einsatz von Dünge- und Spritzmitteln führen, den naturgemäßen Landbau diskriminieren sowie Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen. Sie können durch ökologische Qualitätssiegel ersetzt werden.

 

Schädlingsbekämpfungsmittel

 
Verbot chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel, deren Umweltverträglichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Einführung einer Liste von Schädlingsbekämpfungsmitteln, die für eine Übergangszeit tolerierbar sind.

 

Existenzsicherungsprogramm

 
Tragfähiges Modell zur Förderung der Landwirtschaft – ein Existenzsicherungsprogramm Grundsätzlich begrüßt die ÖDP die Produktionsrichtlinien der ökologischen Anbauverbände. Wir wollen jedoch auch bisher konventionell wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern den schrittweisen Einstieg in eine extensive umweltverträgliche Bewirtschaftung ermöglichen.

 

Förderwürdige Betriebe

 
Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sind nur noch Betriebe, die nach folgenden Kriterien wirtschaften, förderungswürdig: Begrenzung des Viehbesatzes auf 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar. Dadurch wird auch die Nitratbelastung der Böden und des Trinkwassers reduziert. Verzicht auf gentechnische Methoden und genmanipulierte Futtermittel. Kein Einsatz genmanipulierter Nutztiere, Pflanzen oder Organismen. Vollständiges Verbot der Hormonbehandlung bei Nutztieren und des Zusatzes von Antibiotika zu den Futtermitteln. Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer.

 

Aufzucht- und Schlachtprämien

 
Abschaffung von Aufzucht- und Schlachtprämien, sowie von mengenorientierter Agrarsubventionen.

 

Sozialbeihilfen

 
Beibehaltung der Sozialbeihilfen (Alterskasse, Krankenversicherung).

 

EU und Flächenprämie

 
EU-einheitliche Flächenprämien für Acker- und Grünland, unabhängig von den angebauten Pflanzen, ausgehend von 500 Euro/ha und Wirtschaftsjahr. Ab 50 ha nehmen die Prämien pro Hektar ab. Die Gesamtfördersumme pro Betrieb kann höchstens 137 500 Euro pro Jahr betragen.

 

Flächenprämien

 
Die Zahlung der maximalen Flächenprämie setzt voraus, dass eine bestimmte Zahl von Arbeitskräften im Betrieb beschäftigt wird. Europaweit gilt: die Flächenprämie kann nur höchstens die Hälfte des gewerblichen Vergleichslohnes der Arbeitskräfte betragen. In Deutschland wären dies nach dem Stand vom Herbst/Winter 2001 je Arbeitskraft 15 000 Euro/Jahr. Ein Betrieb, der also beispielsweise eine Flächenprämie von 60 000 Euro voll ausschöpfen will, erhält diese nur, wenn mindestens 4 Arbeitskräfte (4 x 15 000 Euro = 60 000 Euro) beschäftigt werden.
Bei Nebenerwerbslandwirten halbiert sich das Fördermaximum auf 7500 Euro pro Arbeitskraft und Jahr. Insgesamt sind nur 2 Arbeitskräfte förderfähig.
Betriebe, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus wirtschaften, erhalten einen Aufschlag von 50 % der Flächenprämien.
Nach einer Übergangszeit von ca. 10 Jahren erfolgt ein 25prozentiger Abzug von den Flächenprämien, wenn Betriebe ihre Nutztiere nicht nach den EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft halten.

 

Ökologische Lebensmittel

 
Zur Förderung und zum Aufbau des Marktes für ökologisch erzeugte Lebensmittel muss die EU über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

 

Landwirte als Energiewirte

 
Blockheizkraftwerke für Biogas und Biomasse, Stroh-, Hackschnitzel- und Schwachholzfeuerungen sowie Pflanzenölmotoren für nachwachsende Rohstoffe (Hanf, C4-Pflanzen wie z.B. Schilfgras) werden, abhängig von ihrer Ökobilanz, wirtschaftlich. Dies eröffnet Landwirten zusätzliche Absatzmöglichkeiten im Energiebereich.

 

Forstwirtschaft

 
Umfangreiche Aufforstungen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen als strukturreiche Hochwälder, Einrichtung von Naturwaldzellen. Erhalt und Wiederaufforstung von Bergwäldern. Naturnahe Waldwirtschaft u.a. durch Anlegen standortgerechter Mischwälder, wo immer das möglich ist. Keine Personalkürzungen im Forstbereich seitens des Bundes und der Länder.

 

Gentechnik

 
Die Freisetzung gentechnisch manipulierter Lebewesen ist nicht akzeptabel, weil die damit verbundenen Risiken für die Ökosysteme nicht abschätzbar sind. Insbesondere in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie lehnen wir den Einsatz der Gentechnik ab, da er zu einer weiteren Industrialisierung und Monopolisierung dieser Bereiche führt, einer Dezentralisierung und Extensivierung entgegenwirkt und den weiteren Verlust genetischer Vielfalt zur Folge hat. Eine deutliche Kennzeichnung entsprechend hergestellter Produkte z.B. bei Importware muss vorgeschrieben werden.