Frei von Konzernspenden
Die ÖDP nimmt als einzige Partei keine Spenden von Konzernen und Verbänden. Sie ist deshalb absolut unabhängig.
Trennung von Politik und Wirtschaft
Abgeordnete und Minister dürfen keine bezahlten Aufsichtsratsposten, Beraterverträge und ähnliche Verpflichtungen oder Tätigkeiten in der Wirtschaft übernehmen. Trennung von politischem Mandat und wirtschaftlicher Interessenvertretung.
Abgeordnetenbestechung
Abgeordnetenbestechung muss strafbar werden.
Anti-Korruptions-Beauftragte
Einführung von Anti-Korruptions-Beauftragten in allen Behörden.
Firmenspenden an Parteien
Parteispenden von Firmen und Großorganisationen an politische Parteien und Wählervereinigungen sind zu verbieten, um die Käuflichkeit von Parteien zu verhindern.
Obergrenze für Parteispenden
Begrenzung der Spenden von natürlichen Personen an Parteien auf 10 000 Euro pro Jahr (Verheiratete 20 000 Euro). Dies gilt insbesondere auch für die Weiterleitung von Diäten und Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger an ihre Parteien. Es ist durch entsprechende Vorschriften sicherzustellen, dass auch unentgeltliche Zuwendungen von Sachmitteln in den Rechenschaftsberichten der Parteien entsprechend ihrem Verkehrswert als Spenden ausgewiesen werden und den Einschränkungen zur Annahme von Spenden für Parteien unterliegen.
Parteienfinanzierung
Die Position „sonstige Einnahmen“ in den Rechenschaftsberichten darf nicht weiter der Verschleierung unrechtmäßiger Parteieinnahmen dienen. Daher sollen künftig alle Einnahmen ab einem Betrag von 500 Euro in den Rechenschaftsberichten einzeln mit ihrer Herkunft aufgeführt werden. Die Position „sonstige Einnahmen“ darf insgesamt nicht mehr als 5% der Gesamteinnahmen einer Partei ausmachen. Politiker müssen künftig bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Parteienfinanzierung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Neben empfindlichen Geldbußen soll durch das Bundesverwaltungsgericht in schweren Fällen insbesondere die Aberkennung des Rechts zur Bekleidung öffentlicher politischer Ämter verhängt werden können.
Bundesrechnungshof
Künftig soll der Bundesrechnungshof überwachen, dass die Parteien die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften einhalten. Er soll hierzu die gleichen Kompetenzen zur unangemeldeten Akteneinsicht wie die Steuerfahndung haben und aufgedeckte Verstöße zur Anklage bringen können.
Parteistiftungen
Es ist eine klare Trennungslinie zwischen den parteinahen Stiftungen und ihren Mutterparteien zu ziehen, so dass die Stiftungen nicht als indirekte staatliche Finanzierungsquelle der Parteien dienen können. Nur unter dieser Bedingung ist eine (reduzierte) öffentliche Förderung der Stiftungen weiterhin akzeptabel.
Abgeordnetendiäten
Vergütungen für gewählte Repräsentanten (Abgeordnetendiäten, Aufwandsentschädigungen, Zuschüsse an Fraktionen usw.) dürfen nur entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung geändert werden. Zu erstattende Auslagen sind wie allgemein üblich zu belegen. Das Recht auf Berufsausübung ist zu wahren, die Einkünfte daraus müssen veröffentlicht und der allgemeinen Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterworfen werden.
Gehälter der Regierungsmitglieder
Die Gehälter der Regierungsmitglieder sollten am Ende der Wahlperiode im öffentlichen Gesetzgebungsverfahren für die ganze folgende Periode festgelegt werden. Weitere Einkommensteile wie steuerfreie Dienstaufwendungspauschalen, Diäten und steuerfreie Kostenpauschale aus einem parallelen Abgeordnetenmandat sind ersatzlos zu streichen. Das staatliche Übergangsgeld ist auf höchstens ein Jahr zu begrenzen. Die Mehrfach- und Überversorgung (Rentenansprüche, Übergangsgelder) von Politikern, die aus der aktiven Arbeit ausgeschieden sind, ist zu beschneiden.
Volksentscheide auf Bundesebene
Die ÖDP fordert demokratische Rechte, die das Volk zum wirklichen Souverän machen. Nur das volle demokratische Selbstbestimmungsrecht aller Bürger garantiert ein demokratisches Gemeinwesen. Direkte Demokratie auf Bundesebene ist wie folgt zu ermöglichen:
• Volksinitiative: Mit 100.000 Unterschriften kann dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
• Volksbegehren: Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in sechs Monaten eine Million Unterschriften zusammenkommen. Im Anschluss folgt die Volksabstimmung.
• Volksabstimmung: Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Haushalt bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und allen Pro- und Contra-Argumenten.
• Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum).
Die o.a. erforderlichen Unterschriften müssen in offener Sammlung gesammelt werden dürfen, d.h. nicht ausschließlich durch Eintrag auf der Stadt- oder Gemeindebehörde.
Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene
Die Durchführung von Bürgerbegehren/-entscheiden auf kommunaler Ebene und von Volksbegehren/-entscheiden auf Landesebene ist wesentlich zu erleichtern bzw. - wo diese Form der Mitbestimmung noch nicht eingeführt ist - zu ermöglichen.
Direktwahl des Bundespräsidenten
Statt Vorabsprachen und machtpolitischer Vorgaben der Parteien bei der Wahl des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin fordern wir dessen/deren Direktwahl. Bürgermeister sind ebenfalls direkt zu wählen.
Amtszeiten
Die Amtszeit des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten auf maximal zehn Jahre (zwei Legislaturperioden) zu begrenzen.
Trennung von Regierungs- und Abgeordnetenamt
Die gleichzeitige Tätigkeit von Politikerinnen und Politikern in Parlamenten und Regierungen muss ausgeschlossen werden, ebenso die gleichzeitige Wahrnehmung von politischen Mandaten und Funktionen in Wirtschaftsunternehmen oder Verbänden, sofern es sich nicht um eine Weiterführung der bisherigen Berufstätigkeit handelt.
Wahlumfragen
Zur Vermeidung von Wahlbeeinflussungen sind Publikationen von Wahlumfragen und -prognosen im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen zu verbieten (wie z.B. in England und in Frankreich).
Parlamentsverkleinerungen
Die Parlamente und die Regierungen in Bund und Ländern sind nachhaltig zu verkleinern. Der Bundestag soll höchstens 450 Abgeordnete haben.
Verbandsklagerecht
Verbandsklagerechte für Natur-, Tier-, Umwelt-, Lebensrechts- und Verbraucherschutzverbände sind einzuführen.
Informationspflicht
Ein Gesetz ähnlich dem US-amerikanischen „Freedom of Information Act“, das den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Einsicht in nicht personenbezogene Akten zu niedrigen Gebühren gewährt und die Informationspflicht der Behörden regelt, ist zu beschließen.
Jugendpartizipation
Die Einrichtung bzw. Durchführung von Jugendparlamenten, Jugendbeiräten und Jugendbürgerversammlungen ist seitens der Kommunalpolitik zu fördern.
Wahlalter
Minderjährige von 14 bis 18 Jahren können sich auf Antrag bis sechs Wochen vor der Wahl in die Wählerlisten eintragen lassen und sind dann wahlberechtigt. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist dazu nicht erforderlich.
Wahlrecht
Das pluralistisch orientierte Verhältniswahlrecht bei Bundes- und Landtagswahlen ist zu stärken, weil es am demokratischsten ist und neue politische Bewegungen zulässt. Kumulieren und Panaschieren muss bei Wahlen auf allen Ebenen Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit bieten, bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten zu bevorzugen. Die proportionale Verteilung von Mandaten – ohne 5%-Sperren und verzerrende Mandatsverteilung z.B. durch das Verfahren nach d’Hondt - muss gleiches Wahlrecht für alle herstellen.
Präferenzwahlsystem
Solange die 5%-Klausel noch besteht, muss durch die Einführung eines Präferenzwahlsystems ein weiteres Demokratiedefizit beseitigt werden. Scheitert derzeit eine Partei an der 5%-Klausel, dann werden die eigentlich dieser Partei zustehenden Mandate auf die erfolgreichen Parteien umgelegt, ohne dass der Wähler der gescheiterten Partei hierauf Einfluss nehmen kann. Bei einem Präferenzwahlsystem legt der Wähler durch Nummerierung der Parteien auf dem Stimmzettel fest, in welcher Reihenfolge seine Stimme weitergegeben werden soll, falls die vom ihm bevorzugte Partei, d.h. die mit der niedrigeren Nummer, an der 5%-Hürde scheitern sollte.
Elternwahlrecht
Die ÖDP setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts ein, das allen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ab Geburt zuteil wird. Das Wahlrecht von Kindern unter 14 Jahren und von Jugendlichen unter 18 Jahren, die keinen Antrag auf Wahlteilnahme gestellt haben, wird treuhänderisch von den Sorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern, ausgeübt. In Zeiten, in denen das Sorgerecht für ein Kind beim Jugendamt liegt, ruht das Wahlrecht. Bei zwei Sorgeberechtigten wird das Wahlrecht des Kindes von beiden zur Hälfte unabhängig voneinander ausgeübt. Um halbe Stimmen zu vermeiden, ist es vorstellbar, allen Wahlberechtigten zwei Stimmen zu geben. So können die Stimmen des Kindes zwei Sorgeberechtigten zugeordnet werden.
Parteienverbote
Zum Schutz der Demokratie gehört auch, Verfassungsfeinden von links und rechts massiv und ohne Zögern entgegenzutreten. Parteien, die sich zwar formal demokratisch geben, aber mit Extremisten sympathisieren und eine nicht-demokratische Ordnung anstreben, sind zu verbieten.